Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der gemelo technologies GmbH, Stresemannstraße 375, 22761 Hamburg („gemelo“), und ihren Kunden über die Software t2ex, insbesondere über Lizenzen und Upgrades.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn gemelo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Lizenzanforderung einer älteren Version von t2ex noch auf frühere Geschäftsbedingungen verweist.

2. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von t2ex und der Preise auf t2ex.de ist kein verbindliches Angebot.

(2) Der Kunde bestellt eine Lizenz, indem er die in t2ex erzeugte Lizenzanforderung an lizenz@t2ex.de sendet oder auf anderem Weg in Textform bestellt. Der Vertrag kommt zustande, wenn gemelo die Bestellung in Textform bestätigt oder die Lizenzdatei übermittelt.

(3) Lizenznehmer ist der in der Lizenzanforderung genannte Endbenutzer, auch wenn die Rechnung an einen anderen Empfänger, etwa ein Systemhaus, gerichtet ist.

3. Leistungsumfang und Lizenzmodelle

(1) t2ex überträgt Daten aus Tobit David in Postfächer von Microsoft Exchange oder in Outlook-Datendateien (PST). Funktionsumfang und Systemvoraussetzungen beschreiben die Produktseite t2ex.de und das Howto.

(2) Der Kunde lädt t2ex als Demoversion herunter; die erworbene Lizenz schaltet die Software über eine Lizenzdatei frei, die gemelo elektronisch übermittelt.

(3) Umfang und Laufzeit richten sich nach dem erworbenen Lizenzmodell und der bei Vertragsschluss gültigen Beschreibung auf t2ex.de:

(4) Die Demoversion ist kostenlos und zeitlich unbegrenzt nutzbar; sie überträgt 10 Tobit-Ordner mit je bis zu 10 Elementen. Sie dient dazu, die Eignung von t2ex vor dem Kauf mit den eigenen Daten zu prüfen.

4. Nutzungsrechte

(1) gemelo räumt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, t2ex im Umfang des erworbenen Lizenzmodells für die Migration der Daten des Tobit-Servers mit der in der Lizenz hinterlegten SiteID zu nutzen, bei zeitlich begrenzten Lizenzen für deren Laufzeit. Bis zur vollständigen Zahlung ist dieses Recht widerruflich.

(2) Die Lizenz ist an die SiteID gebunden, bei Single User und Double User zusätzlich an den Migrationsrechner.

(3) Der Kunde darf t2ex installieren, soweit es für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist, und eine Sicherungskopie anfertigen. Die §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

(4) Nicht gestattet ist, t2ex oder die Lizenzdatei zu verändern, zu vermieten, unterzulizenzieren oder Dritten über den Lizenzumfang hinaus zur Verfügung zu stellen. Eine zeitlich unbegrenzte Lizenz darf der Kunde an einen Dritten übertragen, wenn er die eigene Nutzung vollständig aufgibt und gemelo den Erwerber in Textform mitteilt.

(5) Alle übrigen Rechte an t2ex, insbesondere das Urheberrecht, verbleiben bei gemelo.

5. Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf t2ex.de genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) gemelo stellt die Rechnung mit oder nach Übermittlung der Lizenzdatei, in der Regel elektronisch. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen.

6. Mitwirkung des Kunden und Datensicherung

(1) Der Kunde prüft vor dem Kauf mit der Demoversion, ob t2ex für seine Daten und seine Umgebung geeignet ist, und sorgt für die Systemvoraussetzungen.

(2) Vor jeder Migration sichert der Kunde die Daten des Tobit-Servers und der Ziele (Postfächer bzw. PST-Dateien). t2ex greift auf Tobit nur lesend zu, schreibt aber in die Ziele.

(3) Der Kunde prüft das Ergebnis jeder Migration anhand der Protokolle, bevor er den Tobit-Server außer Betrieb nimmt.

7. Mängel

(1) gemelo gewährleistet, dass t2ex im Wesentlichen wie auf t2ex.de und im Howto beschrieben arbeitet. Für Fehler, die auf beschädigten oder unvollständigen Quelldaten beruhen, steht gemelo nicht ein.

(2) Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung und unterstützt gemelo bei der Eingrenzung, etwa mit Protokollen oder in einer Fernwartungssitzung.

(3) gemelo beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Lieferung einer neuen Version oder eine zumutbare Umgehung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatz wegen Mängeln richtet sich nach Ziffer 8.

8. Haftung

(1) gemelo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet gemelo nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haftet gemelo nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (Ziffer 6) angefallen wäre.

(4) Bei der kostenlosen Demoversion ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

(5) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von gemelo.

9. Unterstützung

Fragen zu t2ex beantwortet gemelo per E-Mail an support@t2ex.de oder telefonisch, auf Wunsch auch per Fernwartung. Weitergehende Leistungen, etwa die Begleitung einer Migration, werden gesondert vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: September 2026